Bundesverband

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Der Bundesverband vertritt die fachpolitischen Interessen des Gesamtverbandes auf der bundespolitischen und der europäischen Ebene. Der Bundesverband nimmt darüber hinaus für die Organisation Aussenvertretungen in Stiftungen, Hilfswerken, anderen Fachverbänden und Netzwerken auf der nationalen und europäischen Ebene wahr.

Mitglieder des Bundesverbandes sind die 29 Landes- und Bezirksverbände. Die AWO ist föderal organisiert.

Die Aufgaben und Dienstleistungen des AWO Bundesverbandes ergeben sich aus dem Statut, der Satzung und dem Grundsatzprogamm der AWO. Die satzungsgemäßen Gremien und Organe des AWO-Bundesverbandes und des Gesamtverbandes sind:

  • die Bundeskonferenz (440 Delegierte),
  • das Präsidium (17 Mitglieder),
  • der Vorstand (2 Mitglieder),
  • und der Bundesausschuss (90 Mitglieder).

Die Bundeskonferenz ist das oberste Beschlussorgan des Verbandes und setzt sich nach einem festgelegten Schlüssel aus gewählten Vertretern (Delegierten) des Gesamtverbandes, den Mitgliedern des Präsidiums, dem Vorstand, einem Mitglied des Bundesjugendwerkes und Beauftragten der korporativen Mitglieder zusammen. Die Bundeskonferenz tagt alle vier Jahre, nimmt u.a. Rechenschaftsberichte entgegen, wählt das Präsidium, beschließt über die Mitgliedsbeiträge, verabschiedet Anträge und legt Arbeitsschwerpunkte fest. Ihre Beschlüsse sind für den Gesamtverband bindend.

Das Präsidium wird von der Bundeskonferenz für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Tätigkeit im Präsidium ist grundsätzlich ehrenamtlich. Aufgaben sind u.a. die Zustimmung zu grundsätzlichen Fragen der Verbandsführung, der sozialpolitischen Leitlinien sowie der strategischen Steuerung der Unternehmen; die Beschlussfassung über die Grundsätze und Richtlinien zur Förderung des Freiwilligen Engagements; die Berufung und Abberufung des Vorstandes und der weiteren Mitglieder des Vorstandes sowie die Bestimmung der Anzahl der Vorstandsmitglieder.

Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus zwei, max. drei hauptamtlichen Mitgliedern: einer/einem Vorsitzenden und mindestens einem, höchstens zwei weiteren Mitgliedern. Sie werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen. Der Vorstand leitet den Verein eigenverantwortlich und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Der Bundesausschuss setzt sich aus stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern aller Landes-und Bezirksverbände, der/dem Vorsitzenden des Präsidiums und ihren/seinen Stellvertretern, dem/der Vorsitzenden des Vorstandes, einer/einem Vertreterin/Vertreter des Bundesjugendwerkes und je einer/einem bevollmächtigten Vertreterin/Vertreter der korporativen Mitglieder. Er tagt mindestens einmal im Jahr und unterstützt die Arbeit des Präsidiums. Er beschließt über Angelegenheiten des Gesamtverbandes, sofern nicht die Rechte der Bundeskonferenz tangiert sind.

Quelle : www.awo.org/awo-deutschland/struktur.html